Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Veranstaltungen und Fachtage sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

 

1 Allgemeine Hinweise

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des SKM-Bundesakademie gGmbH in Düsseldorf, im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt, sofern sich aus der Ausschreibung bzw. den getroffenen Vereinbarungen keine anderen Vertragsbedingungen ergeben. Sie gelten ebenso für Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die die SKM-Bundesakademie gGmbH in Düsseldorf in Kooperation mit anderen Veranstaltern durchführt.

 

2 Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich unter Verwendung des jeweiligen Formulars (d.h. online, unter www.skm-bundesakadmie.de) zu unseren Fortbildungsveranstaltungen an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Gebühr. Nach Anmeldeschluss oder wenn die Veranstaltung belegt ist, erhalten Sie von uns eine entsprechende Benachrichtigung (Teilnahmebestätigung, Absage o.ä.). Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich. Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung besteht dadurch nicht. Sollten durch frühzeitige Abmeldungen Plätze frei werden, bieten wir diese Interessierten nach Eingangsdatum der Anmeldungen an.

Das Angebot richtet sich an Mitarbeiter*innen der verbandlichen Caritas, der Wohlfahrtsverbände, der Verbraucherzentralen, der öffentlichen Verwaltung und Fachleute aus der sozialen Arbeit. Darüber hinaus können auch Personen berücksichtigt werden, die neu in die nicht-gewerbliche Schuldnerberatung einsteigen möchten.

 

2.1 Bescheinigung

Am Ende einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Bei einigen Veranstaltungen wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Bedingungen hierfür sind gesondert geregelt.

 

3 Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren für die Veranstaltung/Fortbildung sind in der Ausschreibung angegeben und beinhalten – soweit nicht anders vermerkt – immer Kosten für Verpflegung und bei mehrtägigen Fortbildungen mit Übernachtung auch die Kosten für die Übernachtung sowie die Veranstaltungskosten. Nicht im Anspruch genommene Unterkunft und/oder Verpflegung reduzieren die Teilnahmegebühren nicht. Sie erhalten eine Rechnung über die Teilnahmegebühren. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar bis zu dem in der Rechnung gesetzten Datum. Bei Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist, ist die Teilnahmegebühr sofort fällig.

Vertragspartner ist die angemeldete Person, auch der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise trägt.

Für Mahnungen wird zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

 

4 Förderung

Für die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen gibt es verschiedene Förderprogramme des Landes und des Bundes. Sollten Sie eine dieser Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, weisen wir Sie daraufhin, dass die von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird.

ACHTUNG: Soweit die in Aussicht gestellten Förderungen nicht geleistet werden, ist der gesamte Rechnungsbetrag von Ihnen zu begleichen.

 

4.1 Bildungsscheck

Um den Bildungsscheck zu erlangen, müssen sich Interessenten bei einer anerkannten Bildungsberatungsstelle beraten lassen. Adressen und weitere Informationen sind im Internet unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck verfügbar. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und stellen ihn in der Regel sofort aus. 

Der Bildungsscheck muss bei der Anmeldung zur Fortbildung vorgelegt werden. Der Teilnehmer erhält damit eine Ermäßigung in Höhe der Hälfte der Teilnehmergebühr (maximal 500 Euro). 

Eine Erstattung des Bildungsschecks ist nicht möglich, wenn der Dienstgeber bereits einen Teil oder die gesamte Teilnahmegebühren beim Veranstalter bezahlt hat.

 

5. Stornierung / Rücktritt durch die Teilnehmenden

Teilnehmende können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Für die Erklärung ist die Textform notwendig. 

 

5.1 Bei einer Stornierung 

  • ab dem 42. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50,00 € pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet. Es sei denn, die teilnehmende Person kann nachweisen, dass die Bearbeitungsgebühr überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die pauschale Bearbeitungsgebühr ist. 

  • ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr (mindestens 50,00 €) berechnet. 

  • ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr (mindestens 50,00 €) berechnet. 

  • ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. 

 

5.2 Mehrteilige Veranstaltungen (Kurse)

Wird die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs (alle Kursabschnitte) vor Beginn des ersten Abschnitts erhoben, so ist bzgl. der Stornoregelungen der gesamte Kurs wie ein Veranstaltungsabschnitt zu sehen.

 

5.3 Stornierung der Anmeldung vor Kursbeginn

Bei einer Stornierung 

  • ab dem 42. Tag vor Kursbeginn werden 50,00 € pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet. Es sei denn die teilnehmende Person kann nachweisen, dass die Bearbeitungsgebühr überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die pauschale Bearbeitungsgebühr ist. 

  • ab dem 28. Tag vor Kursbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Kursgebühr des ersten Abschnittes (der gesamten Kursgebühr) erhoben. 

  • ab dem 14. Tag vor Kursbeginn beträgt die Ausfallgebühr 80% der Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses). 

  • ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses) in Rechnung gestellt. 

 

5.4 Stornierung der Teilnahme nach Kursbeginn

  • Nach Kursbeginn ist die Stornierung in schriftlicher Form mit einer Frist von 28 Tagen zum Beginn des folgenden Kursabschnitts möglich. Es werden dann 40% der für alle ausstehenden Abschnitte noch abzurechnenden Kurs- und Supervisionsgebühren in Rechnung gestellt. 

  • Erfolgt die Stornierung nach der Frist von 28 Tagen, sind die Kursgebühren des folgenden Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen, die Gebühren der ausstehenden Abschnitte und ggf. Supervisionen zu 50%. 

 

5.5 Nichtteilnahme an einzelnen Kursabschnitten

  • Die Kursabschnitte bauen aufeinander auf. Im ersten Kursabschnitt werden die Grundlagen für den ganzen Kurs gelegt. Bei Nichtteilnahme am ersten Kursabschnitt ist i.d.R. eine Teilnahme an den folgenden Kursabschnitten nicht möglich. Es entstehen die o.g. Stornierungskosten. 

  • Bei Nichtteilnahme an einem Kursabschnitt werden die Kursgebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt. 

  • Bei Nichtteilnahme an einem Folgeabschnitt bedarf es in Abstimmung mit der Fortbildungs-Akademie einer Ersatzleistung, die individuell zwischen Kursleitung und Teilnehmenden abgesprochen wird. Entstehen dabei Zusatzkosten, so sind diese von den Teilnehmenden zu tragen. 

  • Die in einem Kurs beinhaltete Supervisionen sind in vollem Zeitumfang verpflichtend. Bei Nichtteilnahme werden die Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Kosten für Ersatztermine sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. 

  • Wird der Kurs mit einem Zertifikat bestätigt, so ist dafür die vollständige Teilnahme erforderlich.

 

5.6 Benennung eines Ersatzteilnehmers

Sie können gerne einen Ersatzteilnehmer benennen. Diese Person tritt dann an die Stelle des zurück getretenen Teilnehmers, wenn sie unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Stornierung) schriftlich dem Veranstalter dies mitteilen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € berechnet. Bei eingereichten und in der Rechnung berücksichtigten Bildungsschecks des zuerst angemeldeten Teilnehmenden, ist der Differenzbetrag nachträglich an den Veranstalter zu entrichten. Können wir den Platz an einen Teilnehmer von der Warteliste vergeben, fällt ebenfalls nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an.

 

7 Rücktritt / Absage durch den Veranstalter

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder einen anderen einzusetzen, wenn gewichtige Gründe dafür vorliegen. Der Veranstalter behält sich bei zu geringer Teilnehmerzahl eine Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb des Einflusses des Veranstalters (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) auch noch danach. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet; eine Ausfallentschädigung wird nicht gewährt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungshilfen. Eingereichte Bildungsschecks werden vom Veranstalter zurückgesendet.

 

8 Änderungsvorbehalt

In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter den Wechsel von Referenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf – auch während der Veranstaltung – vor, soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert. Änderungen dieser Art berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch Minderung der Teilnahmegebühr.

 

9 Haftungs- und Schadenersatzansprüche

Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserseits vorliegt, ausgeschlossen.

 

10 Urheberrechte

Die im Rahmen der Weiterbildung gestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

11 Datenschutz/Datenspeicherung

Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu einem anderen Zweck erfolgt nicht.

Die Anmeldedaten werden ausschließlich verwendet für Zwecke der Veranstaltungsorganisation (z.B. Adressverwaltung, Statistik sowie Informationen der Referenten und Zuschussgeber). Darüber hinaus werden die Daten zu Werbezwecken, jedoch ausschließlich durch uns für die Information von weiteren Fortbildungsveranstaltungen genutzt. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies schriftlich mit.

 

12 Qualitätssicherungen

Der Veranstalter versteht sich als lernende Organisation und ist der Rückmeldung der Teilnehmenden zu den Fortbildungsangeboten interessiert. Den Teilnehmenden werden vom Referenten entsprechende Fragebögen ausgeteilt. Bei einer negativen Gesamtbewertung werden die entsprechenden Kritikpunkte geprüft und ggfs. im Rahmen des Qualitätsmanagement Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Gravierende Beschwerden der Teilnehmenden sind unmittelbar schriftlich geltend zu machen, um unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung einleiten zu können.

 

13 Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Stand 11. Dezember 2025

 

 

 

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